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Mit Postfix Disclaimer basteln

Zur Zeit geistern vermehrt Warnungen vor einer Abmahnwelle durch die Presse. Grund ist eine zum 01.01.2007 gültig gewordene Erweiterung des § 125a Abs. 1 Satz 1 des EHUG.

Hier wurde die bei Geschäftsbriefen ohnehin schon bestehende Pflicht zur Angabe der Handelregisterangaben auch auf eMails ausgeweitet.

Da man zwar alle Mitarbeiter auf diesen Umstand hinweisen kann, aber noch lange nicht sicher ist, dass dieser von allen gelesen (geschweige denn auch umgesetzt) wird, haben wir uns daher entschlossen, unserem MTA Postfix diese Aufgabe anzuvertrauen.

Dieser soll nun unter alle ausgehenden eMails des Hauses die gewünschten Angaben druntertackern.

Und da nicht nur wir das Problem haben dürften, hier eine kurze Beschreibung, wie wir das umgesetzt haben:

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