Das war doch endlich einmal ein Urteil mit Menschenverstand.
Gestern kippte das Bundesverfassungsgericht den in NRW im Eilverfahren gefassten Beschluss zu, nennen wir es mal: “unbürokratisch” geregelten Online-Durchsuchungen.
Die Karlsruher Richter erklärten die NRW-Entscheidungen für nichtig und lassen heimliche Online-Durchsuchungen nur noch zu, wenn
- Gefahr für Leib und Leben,
- Gefahr für die Freiheit von Personen oder
- eine andere “konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut”
besteht.
Außerdem ist ein richterlicher Beschluss zwingend erforderlich, um eine Online-Durchsuchung durchführen zu dürfen.
Hoffentlich ist damit Herrn Schäuble ein Zeichen gesetzt, den Datenschutz nicht weiter so maßlos mit Füßen zu treten.