Schlappe für Schäuble

Das war doch endlich einmal ein Urteil mit Menschenverstand.

Gestern kippte das Bundesverfassungsgericht den in NRW im Eilverfahren gefassten Beschluss zu, nennen wir es mal: “unbürokratisch” geregelten Online-Durchsuchungen.

Die Karlsruher Richter erklärten die NRW-Entscheidungen für nichtig und lassen heimliche Online-Durchsuchungen nur noch zu, wenn
- Gefahr für Leib und Leben,
- Gefahr für die Freiheit von Personen oder
- eine andere “konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut”
besteht.

Außerdem ist ein richterlicher Beschluss zwingend erforderlich, um eine Online-Durchsuchung durchführen zu dürfen.

Hoffentlich ist damit Herrn Schäuble ein Zeichen gesetzt, den Datenschutz nicht weiter so maßlos mit Füßen zu treten.

Über Stefan

Meine Leidenschaft, sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich, gilt seit mittlerweile über 15 Jahren Linux-Systemen. Einen speziellen Schwerpunkt in diesem Bereich habe ich nicht - nur Debian-basiert sollte es sein.
Dieser Artikel wurde in Aus dem Alltag veröffentlicht.Permalink als Favorit speichern.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>