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Schlappe für Schäuble |

Das war doch endlich einmal ein Urteil mit Menschenverstand.

Gestern kippte das Bundesverfassungsgericht den in NRW im Eilverfahren gefassten Beschluss zu, nennen wir es mal: “unbürokratisch” geregelten Online-Durchsuchungen.

Die Karlsruher Richter erklärten die NRW-Entscheidungen für nichtig und lassen heimliche Online-Durchsuchungen nur noch zu, wenn
- Gefahr für Leib und Leben,
- Gefahr für die Freiheit von Personen oder
- eine andere “konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut”
besteht.

Außerdem ist ein richterlicher Beschluss zwingend erforderlich, um eine Online-Durchsuchung durchführen zu dürfen.

Hoffentlich ist damit Herrn Schäuble ein Zeichen gesetzt, den Datenschutz nicht weiter so maßlos mit Füßen zu treten.

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Noch nix da .. kommentartechnisch gesehen ... :)

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